Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Für alle unsere Lieferungen gelten die nachstehend aufgeführten Bedingungen. Abweichende Lieferbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und gelten nur für die speziell festgelegten Einzelfälle. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenanreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
2. Unsere Preisangebote gelten in der Regel für das laufende Kalenderjahr, es sei denn, dass durch erhebliche Kostenänderungen bei Material, Dienstleistungen, Löhnen und Steuern Anpassungen erforderlich werden.Treten für das Folgejahr Preisänderungen ein, sind die Besteller darüber zu informieren. Für von uns zum Angebot speziell erarbeitete Unterlagen, wie Entwürfe, Zeichnungen, Stickprogramme und Muster behalten wir uns die Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese dürfen vom Angebotsempfänger wederverwertet noch an Dritte zur Nutzung weitergegeben werden, es sei denn, dass diese Unterlagen vom Kunden käuflich erworben werden. Auch im Falle eines Vertragsabschlusses dürfen sie nur im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit uns verwendet werden.
3. Der Preis des Kaufgegenstandes gilt ab Werk ausschließlich von Verpackungs-und Versandkosten. Er versteht sich ohne Skonto und ohne sonstige Nachlässe, jedoch zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs-und Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Für die Gewährung von Skonto und anderen Nachlässen sind spezielle, auf bestimmte Aufträge beschränkte Vereinbarungen erforderlich.
4. Die Lieferfrist beginnt mit dem Eingang der vom Besteller unterschriebenen Auftragserteilung beim Verkäufer, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Voraussetzungen. Der Beginn setzt weiterhin die Aufklärung aller technischen Fragen voraus.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn biszu Ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.Kann die Lieferfrist nicht eingehalten werden, so istdies dem Besteller unter Angabe der Gründe baldmöglichst mitzuteilen und ein neuer Termin zu vereinbaren.Für Aufträge, die nach der Spezifikation des Kunden gefertigt werden und auf die Bedürfnisse des speziellen Abnehmers zugeschnitten sind, steht dem Kunden kein Widerrufsrecht zu, ausgenommen bei erheblicher Überschreitung des Liefertermins. Sollte der Kunde aus anderen Gründen stornieren, so sind die uns bereits entstandenen Kosten zu vergüten.
5. Die Bezahlung unserer Rechnungen hat innerhalb von 10 Tagen oder bis zum auf der Rechnung angegebenen Termin zu erfolgen. Die Gewährung von Ratenzahlungen muss schriftlich mit Angabe der Zahlungstermine vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Zahlungsanweisungen,Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.Bei Neukunden kann bei Aufträgen mit speziellem technischemVorbereitungsaufwand eine Anzahlung vor Beginn der Fertigung verlangt werden.
6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über, und zwar auch bei Teillieferungen.Auf Wunsch des Bestellers wird auf dessen Kosten die Sendung durch den Verkäufer gegen spezielle Risiken versichert. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über.
7. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen durch Dritte, hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes ohne oder nach Be-und Verarbeitung weiter zu veräußern. Zu anderen Verfügungen ist er nicht berechtigt. Der Besteller tritt die aus dem Weiterverkauf zustehende Kaufpreisforderung zur Sicherung an uns ab. Mit der Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Bei vertragwidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rückforderung der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
8. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers bei Mängeln setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs-und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Versteckte Mängel sind unverzüglich, spätestens drei Tage nach Entdeckung, schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung entstanden sind.
9. Bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Verkaufs-und Lieferbedingungen wirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Firmensitz.