AGB kittyfix...design
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle an www.kittyfix.de, Grafik- und Ausstellungsdesign, Eichenweg 30,
14552 Michendorf, Grit May Wolff (im Folgenden Designerin genannt) erteilten grafischen Aufträge.
Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
1.1. Texte und Bilder (sofern benötigt) werden in digitaler Form geliefert. Endgültige Texte sind als Word-Dokument (doc-Dokument),
Bilder endbearbeitet 300 dpi auf Endgröße, CMYK, tif-Format zu liefern. Digitalisierung von Daten wird gesondert berechnet.
1.2. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Designerin übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese frei von
Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von
Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Designerin im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
1.3. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit sowie den Inhalt der Texte und Bilder verantwortlich.
1.4. Der Versand ist nicht Gegenstand des Auftrages. Die Drucksachen sind, sofern nicht anders vereinbart, bei der Druckerei abzuholen
und dort zu bezahlen.
1.5. Der Auftraggeber hat das Recht, einen Farbausdruck zur Endkorrektur anzufordern. Dieser ist jedoch aus technischen Gründen
nicht 100% farbverbindlich im Vergleich zum Offsetdruck.
2. Vergütung
2.1. Bei Beauftragung ist 1/3 des im Angebot vereinbarten Preises anzuzahlen. Erst nach Eingang der Anzahlung und einer schriftlichen
Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen ist die Designerin zur Ausführung verpflichtet.
2.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (7% auf Gestaltungsarbeiten, 19% auf Fremdkosten).
2.3. Einmalige Korrekturen sind im Preis enthalten, soweit sie dem üblichen Rahmen entprechen.
2.4. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Zusätzliche Arbeiten sind kostenpflichtig und werden zu dem im Angebot
vereinbarten Stundensatz berechnet. Nicht vorhersehbare und nicht angebotene Fremdleistungen werden ebenfalls gesondert in
Rechnung gestellt. Sie erfordern die Zustimmung des Auftraggebers.
2.5. Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserbringung. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu
begleichen.
3. Haftung
3.1. Die Designerin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haften die Designerin und ihre Erfüllungsgehilfen auch bei einfacher Fahrlässigkeit.
3.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
3.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Die Abnahme
des Werks muß schriftlich (gegebenenfalls per Fax oder Mail) und unverzüglich nach Erhalt des Farbausdrucks oder des gestalteten
Werkes erfolgen. Erst danach wird der Auftrag zur Herstellung gegeben.
3.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und
sonstigen Designarbeiten.
3.5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen.
Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Fremdleistung
4.1. Die Designerin ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erhält dazu, im Rahmen des Auftrages, entsprechende Kostenvoranschläge.
4.2. Die designerin ist nicht verpflichtet, Fremdleistungen vorauszuzahlen. Die Rechnung läuft ausschließlich über den Auftraggeber.
5. Nichterfüllung
5.1. Wenn aus Gründen, die die Designerin nicht zu vertreten hat, die beauftragte Leistung nicht erbracht werden kann, hat der
Auftraggeber das Recht, die bis dahin erbrachten Teilleistungen gemäß des Vertrages zu erwerben und für die Leistungserbringung
einen Dritten zu beauftragen.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, die bis dahin erbrachte Leistung laut Pkt. 2 zu vergüten.
5.2. Sollte die Designerin nicht in der Lage sein, den Auftrag gemäß dem geschlossenen Vertrag zu erfüllen, kann sie einen Dritten
zur Leistungserfüllung bestimmen. In diesem Fall wird ein neues Angebot erstellt.
6. Eigentum, Rückgabepflicht
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale
sind daher der Designerin spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich
vereinbart wurde.
6.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
7.1. Die Designerin legt dem Auftraggeber vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
7.2. Soll die Designerin die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche
Vereinbarung ab.
Führt die Designerin die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie, dem Auftrag entsprechend, nach eigenem Ermessen und
gibt entsprechende Anweisungen.
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber der Designerin zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
Die Designerin ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1. Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den
Werkleistungen gerichtet ist.
8.2. Das Urheberrecht bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen, d.h. Urheber ist der tatsächliche Schöpfer des Werkes. Das grafische
Werk darf ohne Zustimmung der Designerin in keiner Weise, weder im Original noch bei der Reproduktion, verändert werden.
8.3. Bei Verstoß gegen Punkt 8.2. hat der Auftraggeber der Designerin eine Vertragsstrafe in Höhe des 2-fachen der vereinbarten Vergütung
zu zahlen.
8.4. Die angebotenen Preise enthalten die Nutzungsrechte für die vereinbarte Auflage bzw. den jeweiligen Verwendungszweck.
Die Designerin bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und
Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
8.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Bis zur
vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben das Werk und die Nutzungsrechte Eigentum der Designerin.
8.6. Die Daten verbleiben bei der Designerin.
8.7. Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf
Namensnennung, ist er verpflichtet, der Designerin eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon
unberührt bleibt das Recht der Designerin, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
8.8. Für den unveränderten Nachdruck von grafischen Unterlagen wird eine Nutzungspauschale abhängig von der Auflage, mindestens
jedoch 1 Stundensatz von 70,00 Euro, berechnet. Dieser ist zuzüglich zu den Druckkosten zu entrichten.
Sollen beim Nachdruck Änderungen mit eingearbeitet werden, so werden diese nach Zeitaufwand mit dem im Vertrag vereinbarten
Stundensatz berechnet.
9. Herausgabe von Daten
9.1. Die Designerin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Designerin ihm
Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
9.2. Hat die Designerin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Einwilligung der Designerin verändert werden.
9.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
9.4. Die Designerin haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der
Designerin ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers
entstehen.
10. Künstlersozialabgabe
10.1. Ich weise darauf hin, dass alle Firmen, die regelmässig Arbeiten bei Grafikagenturen beauftragen verpflichtet sind, dies bei der
Künstlersozialkasse anzumelden und eine Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Unabhängig davon, ob der beauftrage Künstler/designer bei der KSK angemeldet ist oder nicht.
(Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de)
11. Willenserklärung zur DSGVO
11.1. Mit Bestätigung des Auftrages erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Designerin zur Durchführung eines Auftrags nötige
relevante Kundendaten digital speichern und an Dritte (Druckerei, Produktionsfimen, DHL, Lieferfirmen) weitergeben kann.
Mit Ihrer Unterschrift des Auftrages erkennen Sie unsere Datenschutzrichtlinien an, die wir Ihnen zusammen mit dem Angebot
zugesendet haben.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile
solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen.
12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.3. Gerichtsstand ist Michendorf.
Potsdam, 25.09.2020