3x formschöner Vintage Küchenstuhl/Sprossenstuhl/Strebenstuhl
aus den 60er Jahren
Der Preis hier gilt für alle 3 Stühle.
Herstellungszeitraum: ca. 1960er Jahre.
Die Stühle befinden sich in einem schönen Vintage Zustand mit paar Alters- und Gebrauchsspuren an der Oberfläche (Patina).
Die Stühle wurde unter Berücksichtigung der Patina liebevoll gereinigt und anschließend mit einem Pflegeöl behandelt.
Alters- und Nutzungsspuren sind dadurch erhalten geblieben und verleihen dem Stuhl den ganz besonderen Vintage Charme.
Sie sind wirklich noch schön aber Neuware ist hier auf keinen Fall zu erwarten und das ist auch gut so.
Die Stühle sind stabil.
Sitzmöbel mit Geschichte und Patina!
Schaut euch dazu bitte auch die vielen Fotos an.
Die Fotos sind Teil der Artikelbeschreibung.
ABMESSUNGEN:
max. Gesamthöhe: ca. 86 cm
max. Gesamtbreite : ca. 41,5 cm
max. Sitzhöhe: ca. 45 cm
max. Gesamttiefe: ca. 45,5 cm
(Abweichungen bezüglich Abmessungen, Farbton und Optik können von Stuhl zu Stuhl vorhanden sein)
In unserem Shop findet Ihr viele weitere tolle Stühle aus dieser Zeit.
- Je nach Lichtverhältnissen und Bildschirmeinstellungen der Endgeräte kann es gegenüber den hier dargestellten Fotos zu leichten Farbabweichungen kommen.
- die Abgebildete Deko ist nicht Umfang des Angebotes
- Eventuell genannte Herstellernamen oder Produktnamen sind Eigentum der Herstellerfirma und dienen ausschließlich der Beschreibung des abgebildeten Artikels.
- Die Ware wird sorgfältig und bruchsicher verpackt.
Bei allen von uns angebotenen Artikel, handelt es sich um Vintage Produkte, die mindestens 20 Jahre alt sind. Dinge, die jahrelang im alltäglichen Gebrauch waren und daher Spuren der Zeit aufweisen. Sie wurden von uns liebevoll gereinigt bzw. wieder instand gesetzt, sodass sie ihrem neuen Besitzer viel Freude bereiten können. Zustandsbeschreibungen, Materialangaben, Markennamen und die zeitliche Zuordnung erfolgen nach bestem Gewissen.
„Diese Ware unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UstG. Daher wird die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen.“